Kurz notiert

Entschädigungen für freiwillig abgesagte Veranstaltungen

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Hiermit möchten wir auf eine Neuerung des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen aufmerksam machen. Demnach können unter bestimmten Voraussetzungen jetzt auch freiwillig abgesagte Veranstaltungen eine Entschädigung aus dem Sonderfonds beantragt werden. U.a. sehen die Regeln vor, dass Veranstaltungen, die im Durchführungszeitraum bis 28.02.2022 geplant sind, bis zum 23.12.2021 abgesagt sein müssen, damit der Anspruch auf Entschädigung besteht. Dafür muss eine Registrierung der Veranstaltung bis zum 23.12.2021 erfolgt sein.

Details finden sich auf der Webseite des Sonderfonds unter der Rubrik „FAQ“: sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/faq

Fragen dazu beantwortet auch gerne der Landesmusikrat Hessen unter der Adresse: kulturberatung@landesmusikrat-hessen.de.